Verein für Deutsche Schäferhunde ( SV )

Ortsgruppe Nienburg

NHundG Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung kann nach Absprache und entsprechender Vorbereitung bei der Nienburger Ortsgruppe ablegen. 

Info unter Tel. 05025/521

Auszug aus dem NHundG:

§ 3
Sachkunde

(1) 1Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. 2Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. 3Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. 4Wird der Hund von einer juristischen Person gehalten, so muss die für die Betreuung des Hundes verantwortliche Person die erforderliche Sachkunde besitzen.

(2) 1In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über

1.  die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,

2.  das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,

3.  das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,

4.  das Erziehen und Ausbilden von Hunden und

5.  Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

nachzuweisen. 2In der praktischen Sachkundeprüfung ist nachzuweisen, dass die nach Satz 1 erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund angewendet werden können. 3Die die Prüfung abnehmende Person oder Stelle hat über das Bestehen der jeweiligen Prüfung eine Bescheinigung auszustellen und dafür ein vom Fachministerium für verbindlich erklärtes Muster zu verwenden.

Der Link zum Gesetz:

http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

 

Der Link zur Hunderegistrierung:

https://www.hunderegister-nds.de/login