Verein für Deutsche Schäferhunde ( SV )
Ortsgruppe Nienburg
NHundG
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung
kann nach Absprache und entsprechender Vorbereitung bei der Nienburger
Ortsgruppe ablegen.
Info unter Tel. 05025/521
Auszug aus dem NHundG:
§ 3
Sachkunde
(1) 1Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde
besitzen. 2Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche
Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung
nachzuweisen. 3Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme
der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der
Hundehaltung abzulegen. 4Wird der Hund von einer juristischen Person
gehalten, so muss die für die Betreuung des Hundes verantwortliche Person die
erforderliche Sachkunde besitzen.
(2) 1In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die
erforderlichen Kenntnisse über
1.
die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des
Tierschutzrechts,
2.
das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3.
das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4.
das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5.
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen. 2In der praktischen Sachkundeprüfung ist
nachzuweisen, dass die nach Satz 1 erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem
Hund angewendet werden können. 3Die die Prüfung abnehmende Person
oder Stelle hat über das Bestehen der jeweiligen Prüfung eine Bescheinigung
auszustellen und dafür ein vom Fachministerium für verbindlich erklärtes Muster
zu verwenden.
Der Link zum Gesetz:
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
Der Link zur Hunderegistrierung:
https://www.hunderegister-nds.de/login